Kirchenvorstandswahlen 2026

Im Jahr 2026 werden in der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens neue Kirchenvorstände gewählt. Die Wahl erfolgt im Anschluss an den Gottesdiensten. Für unsere Gemeinden gelten folgende Termine:

Mit dieser Wahl übernehmen engagierte Gemeindeglieder Verantwortung für die Leitung und Gestaltung des kirchlichen Lebens vor Ort.

Der Kirchenvorstand ist das zentrale Leitungsgremium der Kirchgemeinde. Seine Mitglieder entscheiden gemeinsam über Gottesdienste, Gemeindearbeit, Finanzen sowie über pädagogische, diakonische und missionarische Aufgaben. Daher ist es wichtig, dass möglichst viele Gemeindeglieder ihr Wahlrecht wahrnehmen.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind Gemeindeglieder, die am Wahltag mindesten 14 Jahre alt sind, das kirchliche Wahlrecht besitzen und in der Wählerliste stehen. In der Regel heißt das: Wer konfirmiert oder als Erwachsener getauft ist, kann wählen.

Die Vorstellung der Kandidaten erfolgt vor der Wahl per Aushang in den Gemeindeschaukästen und auf der Homepage der Kirchgemeinde.

Briefwahl

Wer am Wahltag verhindert ist, hat die Möglichkeit zur Briefwahl. Dazu muss bis spätestens 5 Tage vor der Wahl ein Wahlschein im jeweiligen Pfarramt beantragt und abgeholt werden. Sie erhalten den Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag, den Wahlschein und einen Wahlbriefumschlag. Der Wahlbrief muss spätesten am Wahltag (Wolkenstein: am 13.09. und Schönbrunn: am 20.09.) bis zum Ende der Wahlzeit vorliegen.

Weitere Informationen unter: https://kirchenvorstand-sachsen.de/kirchenvorstandswahl-2026/