Berechnungsregel des Kirmes-Sonntags für Wolkenstein und Hilmersdorf

Offensichtlich richtete sich der Termin ursprünglich nach dem 28. Oktober, dem Fest der beiden Apostel Christi, Simon Zelotes und Judas Thaddäus. Nach der alten Regel galt dieser feststehende Termin zum Festlegen des Kirmes-Sonntags. Jeweils der nächste Sonntag nach dem 28.10. (Simon & Judas Fest) war immer der Kirmes-Sonntag. Der Vermerk zu dem Berechnungstermin fand sich in einer alten Lokalschulordnung für die Stadt Wolkenstein von 1877 wo es darum ging, dass der folgende Montag nach dem Kirmes-Sonntag schulfrei ist.

Später ist die Regel „vereinfacht“ worden indem man das Reformationsfest als Termin zur Berechnung benutzt und sagt: Fällt das Reformationsfest auf Sonntag – Mittwoch ist der vorherige Sonntag der Kirmes-Sonntag, fällt das Reformationsfest auf Donnerstag – Sonnabend ist der folgende Sonntag der Kirmes-Sonntag. Die „Reformationstagsregel“ ist die derzeit gültige.

Zur Zeit gilt die Regel nur noch für Hilmersdorf. Laut Beschluss des Kirchenvorstandes wird in Wolkenstein und Gehringswalde mit Warmbad der Kirmes-Sonntag um eine Woche später verschoben.

Horst Gerlach

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