Erklärung sächsischer Kirchgemeinden zum „familiären Zusammenleben“ im Pfarrhaus
Seit dem 1. Januar dieses Jahres gilt in allen Landeskirchen der EKD (Evangelische Kirche Deutschland) eine Änderung zum bestehenden Pfarrdienstrecht. Darin wird das familiäre Zusammenleben im Pfarrhaus neu geregelt, so dass andere Lebensformen neben der Ehe von Mann und Frau (wie z.B. homosexuelle Lebenspartnerschaften) zugelassen werden. Unter der Leitung von Pfarrer Nogrady aus Markersbach entstand eine Initiative mit dem Ziel, die bestehende Regelung der Sächsischen Landeskirche bei zu behalten. Darin wird ausdrücklich ausgesagt, dass „eine homosexuelle Beziehung nicht im Pfarrhaus gelebt und nicht zum Inhalt der Verkündigung gemacht“ werden darf (§ 39 Abs. 1 des Pfarrdienstrechts der EKD).
Wir möchten der Kirchgemeinde mitteilen, dass sich der Kirchenvorstand Wolkenstein dieser Initiative einstimmig angeschlossen hat. Wenn Sie dazu Fragen haben, stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.Michael Schmidt (Tel.: 88496)